Der Auftragsverarbeitungsvertrag zu novendix.AI
Sobald Sie novendix.AI mit echten Unterlagen nutzen, verarbeiten wir personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag. Dafür verlangt die DSGVO einen eigenen Vertrag – den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28. Diese Seite erklärt, was darin geregelt ist, wie Sie ihn erhalten und wo er in unseren Vertragsunterlagen verankert ist.
Warum es diesen Vertrag überhaupt gibt
Die DSGVO teilt die Rollen klar auf. Der AVV schreibt fest, wer welche hat – und was daraus folgt.
Sie bleiben der Verantwortliche
Sie entscheiden, welche Daten in die Plattform gelangen und zu welchem Zweck. Diese Entscheidung nehmen wir Ihnen nicht ab und können sie auch nicht überstimmen.
Wir sind der Auftragsverarbeiter
Wir stellen die Plattform bereit und betreiben sie. Mit den Inhalten, die Sie dort verarbeiten, verfolgen wir keine eigenen Zwecke.
Der AVV hält das schriftlich fest
Art. 28 DSGVO verlangt für diese Konstellation einen Vertrag mit festem Mindestinhalt. Ohne ihn wäre die Nutzung für beide Seiten nicht sauber – deshalb gehört er bei uns zum Vertrag dazu und kostet nichts extra.
Was im AVV geregelt ist
Der Mindestinhalt steht in Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Unser Vertrag folgt dieser Struktur – hier die Punkte, nach denen Datenschutzabteilungen erfahrungsgemäß zuerst suchen.
So kommt der AVV zustande
Zwei Wege. Der übliche läuft ohne Zusatzaufwand mit der Buchung mit; wer eine unterzeichnete Fassung oder ein eigenes Muster braucht, bekommt den Vertrag gesondert.
Ein eigenes Pflichthäkchen
Wenn Sie über die Seite Testzugang ein Paket buchen, schließen Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag dort mit einem eigenen Pflichthäkchen ab – getrennt von den AGB und von der Datenschutzerklärung. Ein separater Schritt entfällt damit.
Ihre Ausfertigung per E-Mail
Unmittelbar nach der Buchung erhalten Sie eine E-Mail, die festhält, welche Fassung Sie abgeschlossen haben und wo Sie sie jederzeit wiederfinden. Bewahren Sie diese Nachricht auf.
Unterzeichnet oder nach Ihrem Muster
Braucht Ihre Rechtsabteilung eine unterschriebene Fassung, oder arbeiten Sie mit einem Konzernmuster? Dann senden wir den Vertrag unterschriftsreif zu und prüfen Ihre Vorlage. Wir antworten in der Regel am selben Werktag.
Ab dem Abschluss gilt der AVV für alle Verarbeitungen im Rahmen Ihres Vertrags. Bei Widersprüchen zu den AGB geht er diesen vor – so steht es in § 6.3.
Wo der AVV rechtlich verankert ist
Der AVV ist keine freiwillige Beigabe, sondern Bestandteil unseres Vertragswerks. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist er in § 6 geregelt – im Wortlaut:
§ 6.2 „Soweit novendix im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien hierzu einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser regelt insbesondere den Verarbeitungsstandort, die eingesetzten Subunternehmer, die getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie die weiteren Pflichten von novendix als Auftragsverarbeiter.“
§ 6.3 „Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem AVV geht der AVV hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten vor.“
Praktisch heißt das: Was im AVV steht, sticht die AGB – jedenfalls in allem, was personenbezogene Daten betrifft.
Für Ihre Anfrage hilfreich
Je vollständiger die Angaben, desto schneller liegt der unterschriftsreife Vertrag bei Ihnen.
- Firmierung und Anschrift genau so, wie sie im Vertrag stehen soll
- Ansprechpartner für Rückfragen, gern aus der Datenschutzabteilung
- Datenschutzbeauftragter, falls einer benannt ist
- Eigene Vertragsvorlage, falls Sie mit einem Konzernmuster arbeiten
- Besonderheiten wie Betriebsvereinbarungen oder Branchenvorgaben
Häufige Fragen zum AVV
Brauchen wir den AVV auch schon für den Testaccount?
Sobald echte personenbezogene Daten in die Plattform gelangen – also spätestens beim ersten echten Dokument oder der ersten Kundenanfrage – ja. Für einen Test mit rein erfundenen Inhalten ist er nicht zwingend. Wir empfehlen trotzdem, ihn vorher zu schließen: Erfahrungsgemäß wird aus „wir probieren mal“ schneller Ernst als geplant.
Können wir unsere eigene AVV-Vorlage verwenden?
Ja, das ist bei größeren Unternehmen der Regelfall. Senden Sie uns Ihr Muster; wir prüfen es und melden uns mit Anmerkungen zurück. Wo eine Klausel technisch nicht abbildbar ist, sagen wir das offen, statt sie stillschweigend zu unterschreiben.
Welche Subunternehmer setzen Sie ein?
Die vollständige Liste der Unterauftragsverarbeiter ist Anlage zum AVV und wird Ihnen mit dem Vertrag übergeben. Sie umfasst im Kern den Betrieb der Infrastruktur und den Betrieb der freigegebenen KI-Modelle. Über einen geplanten Wechsel informieren wir Sie vorab; ein Widerspruchsrecht ist im Vertrag geregelt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Die Plattform läuft standardmäßig in einem deutschen Rechenzentrum. Freigegeben sind ausschließlich KI-Modelle, die in der EU betrieben werden und für die vertraglich zugesichert ist, dass Anfragen weder zum Training verwendet noch nach der Beantwortung gespeichert werden. Details dazu stehen auf Datenschutz & Sicherheit.
Was passiert mit unseren Daten nach Vertragsende?
Der AVV regelt, dass die im Auftrag verarbeiteten Daten nach Beendigung des Vertrags nach Ihrer Wahl gelöscht oder zurückgegeben werden, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Sie legen die Variante fest, nicht wir.
Kostet der AVV etwas?
Nein. Er gehört zum Vertrag und wird ohne zusätzliche Gebühr geschlossen – auch dann, wenn wir Ihre Vorlage prüfen.
Dürfen wir ein Audit durchführen?
Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO sieht Kontroll- und Überprüfungsrechte des Verantwortlichen vor; der AVV regelt, wie diese ausgeübt werden. In der Praxis reicht den meisten Datenschutzabteilungen der Nachweisweg über Dokumentation und Zertifikate des Infrastrukturanbieters. Für darauf aufbauende Prüfungen stimmen wir Umfang und Termin gemeinsam ab.
Vertragstext im Wortlaut
Die vollständige Fassung 1.2 – also genau der Text, den Sie bei der Buchung abschließen. Zum Nachlesen aufklappen oder als PDF mitnehmen.
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO · Fassung 1.2
Präambel
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV“) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Pflichten der novendix GmbH (nachfolgend „Auftragsverarbeiter“) gegenüber dem Kunden (nachfolgend „Verantwortlicher“) gemäß Art. 28 DSGVO, soweit der Auftragsverarbeiter im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen (Plattform-Nutzung gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der novendix GmbH, nachfolgend „Hauptvertrag“) personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Dieser AVV gilt ergänzend zum Hauptvertrag. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag geht dieser AVV hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten vor.
§ 1 Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung
1.1 Gegenstand dieses AVV ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und dem Betrieb der novendix-Plattform (KI-gestützte Assistenz- und Automatisierungsplattform) gemäß Hauptvertrag.
1.2 Die Verarbeitung umfasst insbesondere das Speichern, Übermitteln, Auslesen, Verarbeiten und Löschen personenbezogener Daten, die der Verantwortliche bzw. die von ihm autorisierten Nutzer im Rahmen der Nutzung der Plattform eingeben, hochladen oder generieren (z. B. Chat-Verläufe, hochgeladene Dokumente, Nutzerkonto-Daten).
1.3 Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Nach Beendigung des Hauptvertrags gelten die Lösch- und Rückgabepflichten gemäß § 8 dieses AVV. Während der Laufzeit des Hauptvertrags bestimmt der Verantwortliche die Speicherdauer der Inhaltsdaten nach Maßgabe von § 8.1.
1.4 Zweck der Verarbeitung ist ausschließlich die Erbringung der im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des Auftragsverarbeiters, insbesondere zum Training von KI-Modellen mit Kundendaten, findet nicht statt.
§ 2 Kategorien betroffener Personen und Daten
2.1 Kategorien betroffener Personen: Mitarbeiter, Beauftragte und sonstige Nutzer des Verantwortlichen, die die Plattform im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Verantwortlichen nutzen, sowie ggf. Dritte, deren personenbezogene Daten von diesen Nutzern in die Plattform eingegeben werden (z. B. Ansprechpartner in Kundendokumenten).
2.2 Kategorien personenbezogener Daten: Kontakt- und Stammdaten (Name, E-Mail-Adresse), Nutzungs- und Protokolldaten (Login-Zeiten, IP-Adressen), Inhalte, die von Nutzern in die Plattform eingegeben, hochgeladen oder durch die Nutzung generiert werden (z. B. Texte, Dokumente, Chat-Inhalte), Transkripte und Zusammenfassungen aufgezeichneter Besprechungen, von der Plattform gespeicherte Personalisierungsangaben zu einzelnen Nutzern, Gerätekennungen für mobile Benachrichtigungen sowie verschlüsselt gespeicherte Zugangsdaten zu den vom Nutzer verbundenen Drittsystemen, soweit diese personenbezogene Daten enthalten. Hinzu kommen die Identitäts- und Anmeldedaten des vom Auftragsverarbeiter selbst betriebenen Identitätsdienstes (Benutzerkennung, Passwort-Hash, Sitzungen, Rollenzuweisungen) sowie die organisationsbezogenen Verbrauchs- und Budgetdaten der Modellnutzung.
2.3 Der Verantwortliche ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm bzw. seinen Nutzern in die Plattform eingegebenen Daten rechtmäßig verarbeitet werden dürfen und keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) eingegeben werden, es sei denn, dies wurde gesondert schriftlich vereinbart.
§ 3 Verarbeitungsstandort
3.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums. Die Plattform, ihre Datenbanken und die Datensicherung werden in Rechenzentren in Deutschland betrieben. Dies gilt ebenso für die kundenspezifischen Container-Umgebungen, über die die App- und MCP-Anbindungen bereitgestellt werden. Einzelne Zusatzfunktionen übermitteln Daten in Drittländer; diese sind in § 5.5 abschließend benannt.
3.2 Der Einsatz von Subunternehmern mit Sitz oder Verarbeitungsstandort außerhalb der EU/des EWR steht unter dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO (insbesondere Angemessenheitsbeschluss oder Standardvertragsklauseln) erfüllt sind. Der Verantwortliche wird hierüber im Rahmen der Subunternehmer-Übersicht gemäß § 5 informiert.
3.3 Die Verwaltung der Identitäten und Anmeldungen, die Erzeugung und Bearbeitung von Dokumenten, Tabellen, Präsentationen und PDF-Dateien, die Spracherkennung und Transkription sowie das Abrufen von Webseiten im Rahmen der Recherchefunktion erfolgen auf den Servern des Auftragsverarbeiters in Deutschland. Für diese Verarbeitungsschritte werden keine personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt.
§ 4 Weisungsgebundenheit
4.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach dem Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, zu einer anderweitigen Verarbeitung verpflichtet; in einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
4.2 Der Hauptvertrag nebst diesem AVV stellt die erste dokumentierte Weisung des Verantwortlichen dar. Weitere Weisungen sind in Textform gegenüber der vom Auftragsverarbeiter benannten Kontaktstelle zu erteilen und werden vom Auftragsverarbeiter dokumentiert.
4.3 Ist der Auftragsverarbeiter der Ansicht, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, wird er den Verantwortlichen unverzüglich informieren. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Umsetzung der betreffenden Weisung bis zu deren Bestätigung oder Änderung durch den Verantwortlichen auszusetzen.
§ 5 Subunternehmer
5.1 Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung zum Einsatz der nachfolgend genannten Subunternehmer (Unterauftragsverarbeiter):
| Subunternehmer | Funktion | Verarbeitungsstandort | Land |
|---|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH | Hosting der Plattform-Infrastruktur (Server, Datenbanken) sowie der kundenspezifischen Container-Umgebungen für die App- und MCP-Anbindungen | Deutschland (Falkenstein/Nürnberg) | Deutschland |
| requesty.ai | KI-Modell-Gateway; Weiterleitung der Anfragen an die Sprach- und Bildmodell-Anbieter nach § 5.4 | EU (gemäß Anbieterangabe) | EU |
| BES Systemhaus GmbH | Anwendersupport und Systemadministration im Auftrag des Auftragsverarbeiters; Zugriff auf Systeme und Daten nur im Rahmen dieser Unterstützung | Deutschland (Schwabach) | Deutschland |
| Lexware Office (Haufe-Lexware GmbH & Co. KG) | Rechnungsstellung und Buchhaltung; nicht an der Verarbeitung von Plattforminhalten beteiligt | Deutschland | Deutschland |
| mittwald CM Service GmbH & Co. KG | Hosting der Website novendix.ai; nicht an der Verarbeitung von Plattforminhalten beteiligt | Deutschland | Deutschland |
| IONOS SE | Versand der System-E-Mails der Plattform (u. a. Registrierung, Passwort-Zurücksetzen, Benachrichtigungen); Domains | Deutschland | Deutschland |
| Tavily (AlphaAI Technologies Inc.) | Websuche; erhält die Suchanfrage, sofern ein Nutzer die Websuche verwendet | USA | Drittland (§ 5.5) |
| Pipedream, Inc. | Vermittlung der vom Nutzer selbst eingerichteten App-Verbindungen (u. a. Outlook, Gmail, OneDrive) | USA | Drittland (§ 5.5) |
| Pexels (Canva) | Bildsuche bei der automatischen Erstellung von Präsentationen und PDF-Dokumenten | Australien / USA | Drittland (§ 5.5) |
5.2 Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen über die Hinzuziehung oder Ersetzung weiterer Subunternehmer mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen vor der geplanten Änderung in Textform informieren. Der Verantwortliche kann der Änderung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Information aus wichtigem, datenschutzrechtlich begründetem Grund widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Bei einem berechtigten Widerspruch werden die Parteien eine einvernehmliche Lösung suchen; gelingt dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist der Verantwortliche berechtigt, den Hauptvertrag außerordentlich zu kündigen, soweit ihm die Fortsetzung der Zusammenarbeit unter Einbeziehung des neuen Subunternehmers unzumutbar ist.
5.3 Der Auftragsverarbeiter wird alle Subunternehmer im Wege einer Vereinbarung, die inhaltlich den Anforderungen des Art. 28 Abs. 2 bis 4 DSGVO entspricht, zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Pflichten verpflichten.
5.4 Die Sprach- und Bildmodelle werden nicht unmittelbar, sondern über den in § 5.1 genannten Modell-Gateway bezogen. Über diesen werden derzeit Modelle von Anthropic, OpenAI, Google, Mistral AI, Microsoft Azure OpenAI und Google Vertex AI eingesetzt. Die Anfragen werden zunächst über einen vom Auftragsverarbeiter selbst betriebenen, auf dessen Servern in Deutschland laufenden Modell-Proxy geführt; von dort laufen sämtliche Anfragen über den als EU gekennzeichneten Endpunkt des Gateway-Anbieters. Für die Verpflichtung dieser mittelbar beauftragten Anbieter gilt § 5.3 entsprechend.
5.5 Folgende Verarbeitungen finden außerhalb der Europäischen Union statt; sie sind hiermit abschließend benannt: (a) die Übermittlung der Suchanfrage an Tavily, sofern ein Nutzer die Websuche verwendet; (b) die Übermittlung von Verbindungsdaten und Zugangstoken an Pipedream, sofern ein Nutzer eine App-Verbindung einrichtet; (c) die Übermittlung allgemeiner Bildsuchbegriffe an Pexels bei der automatischen Erstellung von Präsentationen und PDF-Dokumenten. Für diese Übermittlungen werden die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission zugrunde gelegt. Die Funktionen nach (a) und (b) sind optional und werden nur auf Veranlassung des jeweiligen Nutzers ausgelöst.
§ 6 Technische und organisatorische Maßnahmen
6.1 Der Auftragsverarbeiter trifft die in Anlage 1 zu diesem AVV beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Verschlüsselung, Zugriffs- und Zutrittskontrolle, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme sowie zur regelmäßigen Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen.
6.2 Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die TOM anzupassen, sofern das vereinbarte Schutzniveau hierdurch nicht unterschritten wird.
§ 7 Unterstützung des Verantwortlichen
7.1 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit dies möglich ist, bei der Erfüllung von dessen Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der Betroffenenrechte (Art. 12 bis 23 DSGVO).
7.2 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Sicherheit der Verarbeitung, Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, Datenschutz-Folgenabschätzung, vorherige Konsultation), soweit dem Auftragsverarbeiter die hierfür erforderlichen Informationen vorliegen.
7.3 Wird dem Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten des Verantwortlichen bekannt, informiert er den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung, in Textform über den Sachverhalt, die betroffenen Datenkategorien, die mutmaßlichen Auswirkungen sowie die bereits ergriffenen bzw. vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen.
7.4 Leistungen des Auftragsverarbeiters, die über die in diesem § 7 beschriebenen Unterstützungspflichten hinausgehen, werden gesondert nach Aufwand zu den vereinbarten bzw., in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen vergütet.
§ 8 Speicherdauer, Löschung und Rückgabe von Daten
8.1 Während der Laufzeit des Hauptvertrags speichert der Auftragsverarbeiter die Inhaltsdaten des Verantwortlichen – insbesondere Chatverläufe, hochgeladene und erzeugte Dateien, Projekte, Assistenten und gespeicherte Erinnerungen – so lange, wie der Verantwortliche dies bestimmt. Eine automatische Löschung durch den Auftragsverarbeiter findet nicht statt. Der Verantwortliche und die von ihm autorisierten Nutzer können Inhaltsdaten jederzeit selbst löschen; hierfür stehen in der Anwendung Funktionen zur Löschung einzelner Chats, sämtlicher Chats, einzelner Dateien sowie einzelner gespeicherter Erinnerungen zur Verfügung. Der Verantwortliche trägt dafür Sorge, dass die von ihm gewählte Speicherdauer dem Grundsatz der Speicherbegrenzung nach Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO entspricht.
8.2 Weisungen des Verantwortlichen zur Löschung einzelner Daten oder Datenbestände setzt der Auftragsverarbeiter unverzüglich um, spätestens jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen. Die Löschung erfasst sämtliche produktiven Speicherorte, insbesondere die primäre Datenbank, den Volltextindex der Chat- und Dateisuche sowie den Vektorindex der Dokumentensuche. Für in Datensicherungen enthaltene Kopien gilt § 8.5.
8.3 Nach Beendigung des Hauptvertrags – gleich aus welchem Grund – wird der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen auf Anforderung eine Kopie der für ihn verarbeiteten personenbezogenen Daten in einem gängigen Datenformat zur Verfügung stellen.
8.4 Nach Ablauf einer Karenzzeit von einem (1) Monat nach Vertragsbeendigung löscht der Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten des Verantwortlichen, sofern keine gesetzliche Pflicht zur weiteren Aufbewahrung besteht. Die Löschung erfasst sämtliche produktiven Speicherorte, insbesondere die primäre Datenbank, den Volltextindex der Chat- und Dateisuche sowie den Vektorindex der Dokumentensuche. Der Auftragsverarbeiter weist den Verantwortlichen bei Vertragsbeendigung auf die Karenzzeit gesondert hin und bestätigt die erfolgte Löschung auf Anforderung in Textform.
8.5 Soweit gelöschte personenbezogene Daten noch in Datensicherungen enthalten sind, werden diese Sicherungen nicht gesondert bereinigt, sondern im Rahmen des in Anlage 1 beschriebenen Sicherungszyklus überschrieben, spätestens jedoch innerhalb von sechzig (60) Tagen. Bis dahin werden die Daten nicht mehr aktiv verarbeitet. Wird eine Datensicherung innerhalb dieses Zeitraums eingespielt, werden die betroffenen Daten unverzüglich erneut gelöscht. Datensicherungen dienen der Wiederherstellung des Gesamtsystems nach einem Zwischenfall; sie begründen keinen Anspruch des Verantwortlichen auf Wiederherstellung einzelner Inhalte.
§ 9 Kontrollrechte des Verantwortlichen
9.1 Der Verantwortliche ist berechtigt, sich in geeigneter Weise, insbesondere durch Einholung von Auskünften und Vorlage aussagekräftiger Nachweise (z. B. aktuelle Testate, Berichte oder Auszüge aus Berichten unabhängiger Instanzen wie z. B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren), von der Einhaltung der in diesem AVV vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen.
9.2 Vor-Ort-Kontrollen durch den Verantwortlichen oder einen von ihm beauftragten Prüfer sind nach vorheriger Anmeldung mit angemessener Frist (mindestens zwei Wochen) während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragsverarbeiters möglich, sofern hierdurch keine unverhältnismäßigen Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebs des Auftragsverarbeiters oder Dritter entstehen. Der Auftragsverarbeiter kann die Kosten einer solchen Vor-Ort-Kontrolle dem Verantwortlichen in Rechnung stellen, soweit die Kontrolle mehr als einmal jährlich ohne Anlass erfolgt.
§ 10 Haftung
Für die Haftung der Parteien im Rahmen dieses AVV gelten die Haftungsregelungen des Hauptvertrags (insbesondere § 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der novendix GmbH) entsprechend, soweit zwingende Vorschriften der DSGVO (insbesondere Art. 82 DSGVO) nicht entgegenstehen.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Textform, soweit nicht in diesem AVV etwas anderes bestimmt ist (vgl. § 5.2).
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
11.3 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragsverarbeiters.
AVV anfordern
Schreiben Sie uns kurz, auf welche Firmierung der Vertrag ausgestellt werden soll. Wir senden ihn unterschriftsreif zurück – in der Regel am selben Werktag.
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novendix GmbH · Industriestraße 6 · 91126 Schwabach
Standorte: Schwabach · Weißenburg · Nürnberg
Ein Unternehmen der L&S Lange & Schermer Unternehmensgruppe
