„Gehostet in Deutschland“ steht inzwischen auf fast jeder Anbieterseite. Für Datenschutzbeauftragte und Geschäftsführungen ist das ein beruhigender Satz. Er ist auch berechtigt – aber er beantwortet weniger Fragen, als er zu beantworten scheint.

Dieser Beitrag sortiert die Begriffe und benennt die Fragen, die im Auswahlgespräch tatsächlich weiterhelfen.

Vier Ebenen, die gern vermischt werden

1. Wo liegen die Daten im Ruhezustand?

Damit ist der Speicherort gemeint: Dokumente, Suchindex, Benutzerkonten, Protokolle. Diese Frage wird meist beantwortet, und die Antwort lautet häufig „deutsches Rechenzentrum“.

2. Wo werden sie verarbeitet?

Das ist eine andere Frage. Ein Anbieter kann Dokumente in Deutschland speichern und für die eigentliche Antwortgenerierung ein Modell aufrufen, das anderswo läuft. Genau dieser Aufruf ist der Vorgang, bei dem Ihr Vertragstext oder Ihre Kundenanfrage übertragen wird.

Fragen Sie deshalb konkret: In welchem Land läuft das Sprachmodell, das meine Inhalte tatsächlich liest?

3. Wer kann darauf zugreifen?

Der Standort eines Servers sagt nichts darüber, wer administrativen Zugriff hat. Wenn ein Anbieter mit deutschem Rechenzentrum seinen Support aus einem Drittland betreibt und dieser Support im Fehlerfall auf Daten zugreifen kann, findet ein Drittlandzugriff statt – unabhängig davon, wo das Blech steht.

4. Wer ist Ihr Vertragspartner?

Mit wem schließen Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag? Einem deutschen Unternehmen, einer europäischen Tochter, einer Gesellschaft in einem Drittland? Davon hängt ab, welches Recht gilt und an wen Sie sich im Streitfall halten.

Warum die Unterscheidung praktisch relevant ist

Für die datenschutzrechtliche Bewertung ist maßgeblich, ob personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt werden und auf welcher Grundlage. Eine Verarbeitung ausschließlich innerhalb der EU vereinfacht diese Prüfung erheblich. Sobald ein Drittlandbezug besteht, braucht es eine tragfähige Grundlage und in der Regel eine dokumentierte Abwägung – Aufwand, den viele mittelständische Unternehmen vermeiden möchten.

Dazu kommt ein Aspekt jenseits des Datenschutzes: Geschäftsgeheimnisse sind nicht personenbezogen und trotzdem schützenswert. Kalkulationen, Konstruktionsdaten und Vertragsentwürfe fallen nicht unter die DSGVO, aber ihr Abfluss kann teurer sein als ein Bußgeld.

Die Fragen für das Auswahlgespräch

Eine Liste, die sich in der Praxis bewährt hat. Bitten Sie um schriftliche Antworten – nicht aus Misstrauen, sondern weil Sie sie für Ihre Dokumentation ohnehin brauchen.

  • In welchem Land werden Inhalte gespeichert, in welchem verarbeitet?
  • Welches Modell wird eingesetzt, wer betreibt es, und wo?
  • Werden meine Eingaben oder Ausgaben gespeichert? Wenn ja, wie lange und zu welchem Zweck?
  • Werden Inhalte zum Training von Modellen verwendet? Gilt das auch für Ausgaben und Nutzungsdaten?
  • Wer sind die Unterauftragnehmer, und wo sitzen sie?
  • Aus welchen Ländern erfolgt administrativer Zugriff und Support?
  • Wer ist Vertragspartner des Auftragsverarbeitungsvertrags?
  • Wie werden Löschanfragen technisch umgesetzt – auch in Protokollen und Sicherungen?
  • Was passiert mit meinen Daten bei Vertragsende?
  • Gibt es Zertifizierungen oder Prüfberichte, und worauf beziehen sie sich genau?

Die vorletzte Frage wird selten gestellt und ist eine der wichtigsten: Ein Exportweg für Ihre Konfiguration und Inhalte entscheidet darüber, ob Sie den Anbieter je wieder wechseln können.

Was „souverän“ und ähnliche Begriffe bedeuten

Rund um das Thema haben sich Begriffe etabliert, die kein Prüfsiegel sind. „Digitale Souveränität“, „souveräne Cloud“, „europäische Lösung“ – all das sind Beschreibungen, keine geschützten Bezeichnungen. Sie können viel bedeuten oder wenig.

Prüfen Sie deshalb an konkreten Merkmalen statt an Begriffen: Vertragspartner, Verarbeitungsort, Zugriffswege, Unterauftragnehmer, Exportmöglichkeit. Diese fünf Punkte sagen mehr aus als jedes Etikett.

Wo der Standort allein nicht genügt

Ein deutsches Rechenzentrum löst weder ein schlechtes Rechtekonzept noch fehlende Protokollierung. Die häufigsten Sicherheitsprobleme in KI-Projekten sind hausgemacht: Mitarbeiter finden Dokumente, die sie nichts angehen; niemand kann nachvollziehen, worauf eine Antwort beruhte; ausgeschiedene Kollegen haben noch Zugang.

Der Hosting-Standort ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung. Wer nur darauf achtet, hat die eine Frage geklärt, die am leichtesten zu klären war.

Der Vorteil, der über Compliance hinausgeht

Es gibt einen praktischen Grund für regionale Nähe, der in Datenschutzdiskussionen untergeht: Ansprechbarkeit. Wenn etwas nicht funktioniert, ist der Unterschied zwischen einem Support-Formular in einer fremden Zeitzone und einem Ansprechpartner, der Ihre Systemlandschaft kennt, im Alltag größer als jeder Funktionsvergleich.

Dasselbe gilt für die Einführung. Die Fragen, die in mittelständischen Projekten tatsächlich Zeit kosten – wie ist unser Verzeichnis aufgebaut, wie sind die Berechtigungen gewachsen, welcher Fachbereich braucht was – lassen sich nicht per Ticket klären.

Fazit

„KI made in Germany“ ist ein sinnvolles Kriterium, aber nur, wenn man es auseinandernimmt. Fragen Sie nach Speicherort, Verarbeitungsort, Zugriffswegen, Vertragspartner und Ausstieg – und lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben. Danach ist die Bewertung einfach.

Wir betreiben unsere Plattform bewusst so, dass diese Fragen mit einer klaren Antwort beantwortbar sind, und legen die Kette bis zu den Unterauftragnehmern offen. Fragen Sie uns danach – und fragen Sie jeden anderen Anbieter genauso.

Zertifikate richtig lesen

Anbieter verweisen gern auf Zertifizierungen. Diese sind ein sinnvolles Signal, aber sie beantworten nicht automatisch Ihre Frage. Entscheidend ist der Geltungsbereich: Ein Zertifikat kann sich auf das Rechenzentrum beziehen, auf die Organisation des Anbieters oder auf ein bestimmtes Produkt – und diese drei sind nicht dasselbe.

Fragen Sie deshalb konkret nach, welcher Geltungsbereich zertifiziert ist, von wem, wann zuletzt geprüft wurde und ob der Prüfbericht einsehbar ist. Ein Anbieter, der darauf klar antwortet, ist Ihnen wahrscheinlich auch bei anderen Fragen ein verlässlicher Partner.

Der Unterschied zwischen Speicherung und Training

Zwei Begriffe werden häufig verwechselt und sollten getrennt geklärt werden. Speicherung heißt, dass Ihre Eingaben und die erzeugten Antworten für eine gewisse Zeit aufbewahrt werden – oft zur Missbrauchserkennung oder zur Fehleranalyse. Training heißt, dass Ihre Inhalte in ein Modell einfließen und damit potenziell in Antworten für andere auftauchen können.

Für die meisten Unternehmen ist Training ein Ausschlusskriterium, eine kurze, zweckgebundene Speicherung dagegen akzeptabel – sofern sie im Vertrag steht und eine Frist genannt ist. Lassen Sie sich beides getrennt bestätigen.

Häufige Fragen

Reicht es, wenn der Anbieter seinen Sitz in Deutschland hat?

Nein. Der Sitz sagt nichts über den Verarbeitungsort, die Unterauftragnehmer und die Zugriffswege im Support. Fragen Sie die Kette ab, nicht die Adresse.

Was ist mit Modellen, die außerhalb der EU entwickelt wurden?

Der Entwicklungsort ist datenschutzrechtlich unerheblich. Entscheidend ist, wo das Modell betrieben wird und wer dabei Zugriff hat. Ein außerhalb der EU entwickeltes Modell, das in einem europäischen Rechenzentrum läuft, kann die Anforderungen erfüllen.

Brauchen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Das hängt vom Anwendungsfall ab, nicht vom Werkzeug. Bei Bewerberauswahl, Leistungsbewertung oder umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten ist sie regelmäßig erforderlich. Klären Sie das mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, bevor Sie starten.

Wie dokumentieren wir das Ganze?

Eine Seite je System reicht: Anbieter, Vertragspartner, Verarbeitungsort, Unterauftragnehmer, Speicherdauer, Trainingsausschluss, Ansprechpartner, Datum. Diese Seite beantwortet später die meisten Fragen – von der Aufsicht ebenso wie von Ihren eigenen Kunden.

Der Fragenkatalog als Arbeitsdokument

Damit die Prüfung nicht bei jedem Anbieter neu erfunden wird, lohnt sich ein festes Dokument, das Sie unverändert verschicken. Es hat drei Abschnitte.

Abschnitt 1 – Technische Angaben. Land des Speicherorts. Land des Verarbeitungsorts. Eingesetzte Modelle und deren Betreiber. Speicherung von Eingaben und Ausgaben, mit Dauer und Zweck. Verwendung zum Training, getrennt beantwortet für Eingaben, Ausgaben und Nutzungsdaten. Verschlüsselung bei Übertragung und Speicherung.

Abschnitt 2 – Vertragliche Angaben. Vertragspartner mit Sitz. Auftragsverarbeitungsvertrag mit Muster. Vollständige Liste der Unterauftragnehmer mit Sitz und Aufgabe. Verfahren bei Wechsel eines Unterauftragnehmers. Regelung zu Löschung und Datenexport bei Vertragsende.

Abschnitt 3 – Organisatorische Angaben. Aus welchen Ländern erfolgt Support und administrativer Zugriff. Wie wird dieser Zugriff protokolliert. Welche Zertifizierungen bestehen, mit Geltungsbereich und Prüfdatum. Wie werden Sicherheitsvorfälle gemeldet, in welcher Frist.

Bitten Sie um schriftliche Beantwortung. Das ist kein Misstrauen, sondern Ihre Dokumentation – und es filtert zuverlässig die Anbieter heraus, die auf diese Fragen keine belastbare Antwort haben.

Antworten richtig bewerten

Nicht jede unbequeme Antwort ist ein Ausschlussgrund, und nicht jede beruhigende Antwort ist eine gute. Drei Muster helfen bei der Einordnung.

Ausweichende Antworten auf präzise Fragen sind das deutlichste Warnzeichen. Wer auf „In welchem Land läuft das Modell?“ mit „Wir verarbeiten DSGVO-konform“ antwortet, hat die Frage verstanden und nicht beantwortet.

Zertifikate ohne Geltungsbereich sagen wenig. Ein Zertifikat für das Rechenzentrum eines Unterauftragnehmers ist etwas anderes als eines für das Produkt, das Sie einsetzen. Fragen Sie nach dem Geltungsbereich und dem Prüfdatum.

Offen benannte Einschränkungen sind ein gutes Zeichen. Ein Anbieter, der sagt „Unser Support sitzt teilweise außerhalb der EU, der Zugriff ist protokolliert und auf Störungsfälle beschränkt“, ist verlässlicher als einer, der behauptet, es gebe überhaupt keinen Zugriff. Letzteres stimmt praktisch nie.

Was Sie selbst dokumentieren sollten

Legen Sie je eingesetztem Dienst eine Seite an, die folgende Angaben enthält: Anbieter und Vertragspartner, Zweck des Einsatzes, betroffene Datenkategorien, Verarbeitungsort, Unterauftragnehmer, Speicherdauer, Trainingsausschluss, Ansprechpartner beim Anbieter, interne verantwortliche Person und das Datum der letzten Prüfung.

Diese eine Seite beantwortet später die meisten Fragen, die auf Sie zukommen – von der Aufsichtsbehörde, vom Datenschutzbeauftragten, von Kunden im Rahmen der Lieferantenprüfung und zunehmend auch von Auftraggebern im öffentlichen Bereich. Sie einmal sauber zu erstellen kostet eine Stunde; sie im Bedarfsfall zusammenzusuchen kostet einen Tag.

Der Sonderfall Auftragsverarbeitung in der Lieferkette

Wenn Sie selbst Dienstleister sind und KI in der Leistungserbringung für Kunden einsetzen, verschiebt sich die Perspektive: Sie sind dann nicht nur Verantwortlicher für Ihre eigenen Daten, sondern Auftragsverarbeiter für die Ihrer Kunden – und der KI-Anbieter wird zu Ihrem Unterauftragnehmer.

Daraus folgen drei Pflichten, die gern übersehen werden. Sie brauchen die Genehmigung Ihrer Kunden für diesen Unterauftragnehmer; je nach Vertrag ist das eine allgemeine Genehmigung mit Widerspruchsrecht oder eine ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall. Sie müssen die Pflichten weiterreichen, die Ihre Kunden Ihnen auferlegt haben – ein Auftragsverarbeitungsvertrag, der schwächer ist als Ihr eigener, funktioniert nicht. Und Sie sollten Ihre Kunden über Änderungen informieren, etwa wenn der Anbieter einen Unterauftragnehmer wechselt.

Praktisch heißt das: Bevor Sie ein KI-Werkzeug auf Kundendaten loslassen, sehen Sie in Ihre Kundenverträge. Diese Prüfung dauert eine Stunde und erspart im Zweifel eine unangenehme Diskussion.

Sie möchten wissen, ob sich das in Ihrem Unternehmen rechnet? Wir sehen uns einen konkreten Ablauf an und sagen Ihnen auch dann offen Bescheid, wenn sich der Einsatz nicht lohnt.

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